Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 18.02.2004 - 3 K 172/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Gewährung des Freibetrags nach § 13a ErbStG bei Vorschenkung vor dem 1.1.1996
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 13a ErbStG; § 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG; § 9 ErbStG
Anspruch auf Gewährung des zum 01.01.1996 eingeführten Freibetrages auf eine vor dem 01.01.1996 erfolgten Vorschenkung; Bedeutung des Zeitpunktes des Erwerbs für die Wertermittlung; Rechtmäßigkeit einer höheren Besteuerung von Schenkungen vor dem 01.01.1996 gegenüber ... - IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
§ 14 ErbStG
Erbschaftssteuer - Zusammenrechnung von Vermögenswerten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 13a
Keine Anwendung der besonderen Erbschaftsteuer-Freibetragsregelung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften bei Vorschenkung vor dem 1.1.1996 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Anwendung der besonderen Erbschaftsteuer-Freibetragsregelung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften bei Vorschenkung vor dem 1.1.1996
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Betriebsvermögen - Kein Freibetrag nach § 13a ErbStG bei Vorschenkung vor dem 1.1.96
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Gewährung des zum 01.01.1996 eingeführten Freibetrages auf eine vor dem 01.01.1996 erfolgten Vorschenkung; Bedeutung des Zeitpunktes des Erwerbs für die Wertermittlung; Rechtmäßigkeit einer höheren Besteuerung von Schenkungen vor dem 01.01.1996 gegenüber ...
Papierfundstellen
- BB 2006, 1080
- EFG 2004, 1234
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.10.2001 - II R 61/99
Verfassungsmäßigkeit des ErbStG
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2004 - 3 K 172/03
Der Bundesfinanzhof hat zudem in seinem Vorlagebeschluss vom 24.10.2001 (II R61/99, BStBl II 2001, 834) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Behandlung des § 13 a Erbschaftssteuergesetz für Vorschenkungen erst ab 01.01.1996 erhoben.